Häufig gestellte Fragen
Münzen & Recht
Denkmalschutz ist Ländersache und variiert von Bundesland zu Bundesland. Hobbysucher benötigen grundsätzlich Suchgenehmigungen und sind verpflichtet, ihre Funde bei den Denkmalbehörden vorzulegen. Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht nur die metallenen Funde von Bedeutung sind, sondern auch andere, beispielweise Keramikfunde. Es könnte sich um Teile der Fundgefäße handeln. In der Regel liefern sie den Archäologen wichtige Informationen über die Art der Fundstelle oder Zeitstellung. Leider werden sie häufig nicht mit aufgesammelt, besonders dann, wenn Metalldetektoren zum Einsatz kommen, die „nur“ auf Metallfunde reagieren. Hieraus entstehen fast immer Probleme für die archäologische Forschung. Durch das Auseinanderreißen der Fundstücke gehen wichtige Informationen unwiederbringlich verloren. In fast allen Bundesländern (Ausnahme Bayern) gilt mittlerweile das Schatzregal. Das bedeutet: Alle Bodenfunde gehören dem Land. Grundsätzlich gilt ein Verbot für private Suchaktivitäten in bestimmten geschützten Gebieten.
Ich habe eine Münze gefunden. Was tue ich jetzt?
Bitte nehmen Sie zeitnah Kontakt zu Ihrer Bodendenkmalstelle auf und informieren Sie dort über Ihren Fund. Normalerweise muss ihr Fundstück dort eine Zeitlang zur wissenschaftlichen Dokumentation und Bearbeitung hinterlassen werden.
Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier
Kann ich einen Fund behalten?
Das Denkmalschutzgesetz variiert von Bundesland zu Bundesland. Ob eine Münze dem Finder zurückgegeben werden kann oder ob sie wissenschaftlich so bedeutend ist, dass sie (zumeist gegen eine Entschädigung des Finders) in öffentlichem Besitz verbleibt, hängt vom jeweiligen Denkmalschutzgesetz und konkreten Fall ab.
Wie bewahre ich Münzen und Medaillen fachgerecht auf?
Auf jeden Fall trocken. Verwenden Sie bitte keine säurehaltigen Papiere, Kunststoffhüllen oder Aluminiumfolie zum Aufbewahren von Münzen und Medaillen.
Wie kann ich Münzen reinigen?
Am besten überlassen Sie die Reinigung einem Fachmann. Grundsätzlich gilt: reinigen Sie sehr zurückhaltend, nie mit einem Silberputztuch oder scharfer Lauge oder Säure. Von mechanischer Reinigung wird abgeraten.
Ich habe eine Münzsammlung geerbt. Was ist sie wert?
Während der wissenschaftliche Wert von den Archäologen, Historikern oder Kunsthistorikern beurteilt wird, ist die Schätzung des Marktwertes eine Frage des Handels. Wissenschaftlicher und Marktwert einer Münze können sehr weit auseinander liegen. Auch deshalb ist es in den meisten Museen nicht erlaubt oder unüblich, Auskunft über den Wert einer Sammlung zu machen. Dazu wenden Sie sich an einen vereidigten Sachverständigen oder einen Händler.
Wo wird Numismatik gelehrt?
Der einzige Lehrstuhl für Numismatik in Deutschland besteht an der Universität Frankfurt. Einige Universitäten bieten jedoch sporadisch Bestimmungsübungen oder andere Lehrveranstaltungen zu numismatischen Themen an. Eine weitere Möglichkeit zum Studium der Numismatik im deutschsprachigen Raum bietet sich an der Universität Wien.
Ich möchte Münzen suchen gehen. Benötige ich eine Genehmigung?
Ja. Wenden Sie sich an ihre Bodendenkmalpflegestelle/Amt für Bodendenkmalpflege und melden Ihr Vorhaben an. Dort erhalten Sie auch Informationen, wo sie auf keinen Fall suchen dürfen. Denken Sie daran, dass die behördlich erteilte Suchgenehmigung natürlich keine Erlaubnis zur Suche auf Privatgrundstücken (z.B. Felder) beinhaltet. Bevor Sie privaten Boden betreten, müssen Sie sich selbstverständlich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen.